Gesetzliche Regelungen
Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 12. Dezember 2019
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, das sogenannte Klimapaket angenommen. Teil des Klimapakets ist zum einen der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf „zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/14337), der als wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenfalls vorliegt (19/14948, 19/15079).
Die Vorlage der Koalitonsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Regierungsvorlage wurde für erledigt erklärt.
Mit dem Gesetz werden im Kern die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Technikfolgenabschätzung hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/15128) und einen Bericht (19/15230) vorgelegt.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil 1 Nr. 48
Bonn, 17. Dezember 2019
Lesefassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2021 mit markierten Änderungen zur Fassung von 2019
Stand: 07.07.2021
Bundes-Klimaschutzgesetz 2021
Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3905) geändert worden ist
Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 18.8.2021 I 3905 (Nr. 59) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/eu-klimapolitik/
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-klimaschutzgesetz-freitag-667244
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
Deutscher Bundestag
Drucksache 19/14337
19. Wahlperiode, 22.10.2019
VERORDNUNG (EU) 2018/1999 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)
https://ec.europa.eu/clima/policies/eu-climate-action/law_de
Der Rat "Umwelt" (ENVI)
Der Rat "Umwelt" ist für die Umweltpolitik der EU zuständig, die sich unter anderem auf den Umweltschutz, den umsichtigen Umgang mit Ressourcen und den Schutz der menschlichen Gesundheit erstreckt. Er befasst sich auch mit internationalen Umweltfragen, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes.
Wie arbeitet der Rat "Umwelt"?
Dem Rat "Umwelt" gehören die für Umweltfragen zuständigen Ministerinnen und Minister an. Die Europäische Kommission ist auf den Tagungen durch ihr für Umwelt zuständiges und ihr für Klimapolitik zuständiges Mitglied vertreten.
Der Rat "Umwelt" tagt etwa viermal im Jahr.
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/env/
Tagung des Europäischen Rates (12. Dezember 2019) – Schlussfolgerungen
Europäischer Rat Brüssel, den 12. Dezember 2019
(OR. en) EUCO 29/19 CO EUR 31 CONCL 9
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on establishing the framework for achieving climate neutrality and amending Regulation (EU) 2018/1999 (European Climate Law)
EUROPEAN COMMISSION Brussels, 17.9.2020 COM(2020) 563 final 2020/0036 (COD)
https://ec.europa.eu/clima/policies/eu-climate-action/pact_de
Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 12. Dezember 2019
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten, sowie das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen am 23. September 2019 in New York, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.
Ausfertigungsdatum: 12.12.2019 Vollzitat: "Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513)"
ältere Dokumente
Die Wasserrahmenrichtlinie Deutschlands Gewässer 2015
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert für alle Gewässer einen „guten Zustand“. Das bedeutet hohe Wasserqualität und gute Lebensbedingungen für die im und am Wasser beheimatete Tier- und Pflanzenwelt. Die ökologischen Belange, wie die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, stehen dabei im Vordergrund.
Jedoch berücksichtigt die Wasserrahmenrichtlinie auch die verschiedenen Nutzungen der Gewässer, zum Beispiel die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser oder die Schifffahrt. Denn die ökologischen Belange und die gleichzeitige Nutzung der Gewässer durch den Menschen sind die Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung.
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Klimaschutz in der Europäischen Union
Das EU-Klimaschutzpaket vom 23. April 2009
Das vorliegende CEP-Dossier „Klimaschutz in der Europäischen Union“ gibt einen Überblick über das Klimapaket der Europäischen Union. Es führt in die wesentlichen Regelungen der vier Rechtssetzungsakte ein und verdeutlicht zugleich deren unterschiedliche Funktionen im Rahmen der EU-Klimaschutzpolitik. Dies ist eingebettet in einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung der EU-Klimaschutzpolitik und wird ergänzt durch eine Darstellung geplanter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie einen Ausblick auf die Ausgangsposition der Europäischen Union bei den internationalen Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls. Auf diese Weise bietet das Dossier eine Gesamtschau der wesentlichen Aspekte der aktuellen Klimaschutzpolitik der Europäischen Union.